Abmahnung wegen Ebay Bilder

Abmahnung wegen Ebay Bilder - Was tun?

Abmahnung  wegen Ebay Bildern

Grundsätzlich gilt, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist. Geregelt wird dieses Recht am eigenen Werk durch den § 2 Nr. 5, 72 UrhG. Eigentlich soll das Urheberrechtsgesetz Künstler (also auch Fotografen) vor der missbräuchlichen, unbezahlten Verwendung ihrer Arbeit schützen. Bei Ebay zählt nach diesem Gesetz jedoch jeder als Fotograf, der mit zittriger Hand seinen Artikel irgendwo knipst und dieses Bild dann in seine Angebotsbeschreibung integriert. Die Nutzung der Verkaufsplattform ist allen zugänglich: Privatanbietern und gewerblichen Anbietern. Auch Jugendliche können hier ihre ungeliebten Spiele, abgetragenen Klamotten oder benutzten Parfüms verkaufen, vorausgesetzt, sie benutzen den Account der Eltern. Ein eigenes Foto zu knipsen und hochzuladen ist nicht wirklich mühsam, aber lästig. Viel einfacher erscheint es, ein bereits vorhandenes Bild zu verwenden. Vor allem bei Parfüm ist das eine gängige Praxis, die schnell nach hinten losgehen kann. Eigentlich wollte man nur rasch etwas Taschengeld für die nächste Disco verdienen und plötzlich flattert ein Abmahnbescheid von mehreren hundert Euro ins Haus.

Nicht selten betragen die Forderungen 400 Euro und mehr. Sogenannte Abmahnanwälte haben sich darauf spezialisiert, in Zusammenarbeit mit verschiedenen "Anbietern" nach deren Produktfotos im Netz zu fahnden und kräftig dabei abzukassieren. Berüchtigt sind verschiedene Rezeptseiten und dubiose Firmen, die mit wenig Aufwand angeblich hochwertige Produktfotos ins Netz stellen, mit der eindeutigen Absicht, dass diese von unwissenden Usern gefunden und benutzt werden. Meist werden die Abmahn-Fahnder im Minutentakt bei Ebay & Co. fündig, denn sie durchforsten nicht jedes Angebot einzeln, sondern benutzen eine spezielle Software dafür, welche die Suche automatisch übernimmt. Dabei ist es völlig egal, ob das Angebot mit dem geklauten Bild einige Tage oder nur wenige Sekunden online war. Die Verwendung des fremden Bildes an sich ist bereits verboten. Wenn der Sprössling ein geklautes Bild verwendet hat, ist es relativ einfach, sich gegen Forderungen von Abmahnanwälten zu wehren. Kinder sind nicht voll geschäftsfähig und können somit auch nicht finanziell zur Verantwortung gezogen werden.

Das Schreiben verfügt über einen Briefkopf mit dem Namen des Anwaltes und brilliert mit Paragraphen und rechtlichem Fachchinesisch. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Hinter jedem Schreiben steckt ein Mensch, der mit Hilfe schwammiger deutscher Gesetze Geld verdienen will. Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendwelche Abtretungserklärungen, beantworten Sie auf keinen Fall Fragen zum Warum und Weshalb. Unterschreiben Sie am besten überhaupt nichts, auch wenn es noch so harmlos und verständnisvoll klingt. Den Anwaltsschreiben liegen oft Formulare bei, die Sie zurückschicken sollen. Das machen Sie nicht! Legen Sie kurz und knapp Widerspruch ein und bestreiten Sie die Verwendung fremder Bilder. Vermeiden Sie das Wörtchen "unabsichtlich", denn das suggeriert, dass Sie doch davon wussten. Reagieren Sie nicht auf Mahnungen und zahlen Sie nicht. Von einem teuren und zeitaufwändigen Gerichtsverfahren wird in der Regel Abstand genommen, weil genügend Geld an den Leuten verdient wird, die zahlen, ohne die Methoden zu hinterfragen.




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