Ich habe ein Auto gekauft, nun stellt sich heraus es ist ein Unfallwagen

Ich habe ein Auto gekauft, nun stellt sich heraus es ist ein Unfallwagen

Kauf eines Unfallwagen - Was tun?

Da hat man sich gerade noch so über seine Neuerwerbung gefreut und dann stellt sich plötzlich heraus, es ist ein ehemaliger Unfallwagen, der vielleicht noch nicht mal wirklich gut repariert wurde. All das sauer verdiente Geld also für eine Gurke ausgegeben, die man nur noch mit Verlust, wenn überhaupt, verkaufen könnte. Und die beim Fahren keinen Spaß mehr macht, weil man ständig daran denken muss, irgendetwas könnte brechen oder versagen.

Wie aber soll es nun weitergehen?
Zuallererst braucht man einen Kfz-Sachverständigen, der ein Gutachten anfertigt, das alle Mängel hieb- und stichfest belegt. Das kostet natürlich Geld, doch ohne aussagekräftige Beweise können Sie keine Forderungen stellen. Denn nun müssen Sie sich wohl oder übel an den Verkäufer wenden und zum Beispiel die Rücknahme des Wagens und Rückerstattung der Kaufsumme verlangen. Hoffentlich haben Sie einen Kaufvertrag, der mehr ist als ein Zettel. Denn in diesem Vertrag sollte explizit "Unfallfreiheit" zugesichert worden sein. Nur dann können Sie darauf pochen. Steht da allerdings nur "Gekauft wie besichtigt", haben Sie Pech. Da müssten Sie dem Verkäufer schon Betrug nachweisen, denn stellt der sich dumm ("Ich versteh nicht viel davon, hab den Wagen selbst so gekauft"), kommen Sie nicht weit.

Verweigert sich der Verkäufer trotz Vertrag und Zusicherung der Unfallfreiheit, brauchen Sie als nächstes einen Anwalt. Wer eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat, ist fein raus. Für alle anderen entstehen Kosten, die sie auch bei Gewinn des Prozesses bezahlen müssen, wenn beim Beklagten nichts zu holen ist. Wer beim Profihändler gekauft hat, kann mehr technisches Verständnis voraussetzen, ein Profi darf sich also nicht "dumm" stellen. Doch diese legen auch oft Verträge vor, die rechtlich an die Grenzen gehen. Was man da eigentlich genau unterschrieben hat, erfährt man oft erst, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt, also man den Schaden hat.

Zusammenfassend lässt sich raten:
- Immer einen Vertrag machen, am besten einen, den Autoportale oder Autoclubs bereits entworfen haben
- Unfallfreiheit explizit zusichern lassen, nicht nur mündlich
- Beim Kauf einen Experten mitnehmen oder das Auto bei einem Klub prüfen lassen
- Ein auch gerichtlich belastbares Gutachten anfertigen lassen
- Den Wagen an den Verkäufer zurückgeben oder eine Teilsumme des Kaufpreises fordern, wenn man den Wagen dennoch behalten will
- Überlegen, ob eine Rechtschutzversicherung sinnvoll ist, gerade vor dem Kauf eines Gebrauchten

Es gibt übrigens auch gut reparierte Unfallschäden, die die Verkehrssicherheit oder den Nutzwert eines Autos in keiner Weise einschränken. Nur wissen sollte man es, bevor man sich zum Kauf entschließt. Und das macht den Unterschied. Hier gibt es einige Tipps wie Sie einen Unfallwagen erkennen.




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