Schlechte Kommentare in Branchenbüchern entfernen

Über meine Firma steht ein schlechter Kommentar in einem Branchenbuch, was kann ich dagegen tun?

Schlechte Kommentar über meine Firma im Internet
Das Internet ist riesig groß. Fast jeder hat mittlerweile einen Zugang zum Internet und die meisten Menschen nutzen dieses auch sehr aktiv. "Aktiv" bedeutet, dass eigene Beiträge geschrieben werden, die zum Beispiel in Foren oder Blogs auftauchen. Nicht wenige Menschen betreiben auch eine eigene Webseite, auf der sie Texte veröffentlichen, die sie selbst verfasst haben. Derartige Webseiten können eher klein und schwer zu finden sein. Es kann sich aber auch um sehr große Seiten haben, die schnell über Google zu finden sind und täglich von vielen Menschen besucht werden. Entsprechend groß sind auch die Nutzen und die Risiken für eine geschäftliche Tätigkeit. Ein positiver Bericht über die eigene Firma kann über das Internet schnell Verbreitung finden und so viele neue Kundern anlocken. Ein negativer Bericht kann dann genau das gegenteilige Ergebnis haben. Die meisten Firmeninhaber haben deshalb den Wunsch, eindeutig negative Kommentare über ihre eigene Firma aus dem Internet wieder entfernen zu lassen.

Erster Schritt: Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite!
Der Betreiber einer Webseite ist für deren Inhalt verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn andere Menschen auf dieser Seite Beiträge verfassen können. Dies ist auch der Grund für die Pflicht, auf der eigenen Seite ein Impressum einzustellen. Dieses Impressum enthält den Namen und die Kontaktdaten des Betreibers. Dieser kann mittels einer höflichen, aber bestimmten E-Mail oder mittels eines Telefongespräches zur Entfernung des negativen Eintrags aufgefordert werden. Vermeiden Sie dabei unbedingt Beleidigungen oder Unterstellungen! Wer sich in Bezug auf seine schriftlichen oder mündlichen Diskussionsfähigkeiten nicht sicher ist, kann auch einen Rechtsanwalt hiermit beauftragen.


Zweiter Schritt: Beschreiten des Rechtswegs
Hat der eigene Versuch keine Auswirkungen und besteht der Betreiber auf den negativen Eintrag, sollte ein Anwalt kontaktiert werden, falls dies nicht schon vorher geschehen ist. Dieser kann dann prüfen, ob der schädigende Eintrag auf der entsprechenden Seite überhaupt rechtmäßig ist. Wenn er dies nicht ist, muss er vom Betreiber entfernt werden. Spätestens bei einer drohenden Klage sind viele Betreiber dann auch bereit, den Eintrag zu entfernen, wenn er keine hohe Bedeutung für sie hat. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Rechtmäßigkeit eventuell gerichtlich festgestellt werden. Allerdings gibt es keine Garantie auf Erfolg. Vor allem wegen des Grundsatzes der freien Meinungsäußerung hat der Betreiber unter Umständen das Recht, den Eintrag beizubehalten. In diesem Fall kann zum Beispiel eine Gegendarstellung auf der firmeneigenen Webseite helfen. Im Extremfall könnte auch der Name der Firma geändert werden.




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